Pressemitteilung des Nationalparkamtes / Sperrung Hochuferwege

Hochuferweg und Steilküste auf Hiddensee gesperrt

Aufgrund starker Rissbildungen und Abrutschungen im gesamten Hochuferbereich Hiddensees besteht akute Abbruchgefahr. Die Steilküste darf nicht betreten werden und der Hochuferwanderweg auf dem Dornbusch wurde gesperrt. Hinzu kommt, dass tiefe Risse auf einzelnen Wegabschnitten teilweise durch Laub überdeckt und nicht sichtbar sind. Damit ist die Sicherheit der Besucher . . . →Weiterlesen

Wegesperrung Hochuferweg

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Aufgrund von Spaltenbildung und Absenkungen ist der Bereich des Hochuferweges zwischen Leuchtturm und „Honiggrund“ gesperrt. Durch die Rissbildung im Erdreich besteht die Gefahr von Abbrüchen. Anstelle des Weges direkt an der Steilküste kann der Weg zwischen Leuchtturm und den Leuchtturmwärterhäusern genutzt werden.

Alfred Langemeyer

Betriebsleiter

 

 

 

 

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Straßenbauarbeiten Wallweg / Vitte

Amt West-Rügen

Gemeinde Seebad Insel Hiddensee

Der Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

 

In der Zeit vom 16.01.2012 bis voraussichtlich 20.01.2012 erfolgen am Wallweg in Vitte -östlich EDEKA-Markt – die Arbeiten zur Herstellung eines neuen Grabendurchlasses.

Für den Zeitraum der Bauarbeiten erfolgt eine Vollsperrung dieses Straßenbereiches.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. gez.

 

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Stellenausschreibung Vorarbeiter

Die Gemeinde Insel Hiddensee (Hiddenseer Hafen und Kurbetrieb) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Vorarbeiter/im Eigenbetrieb Hiddenseer Hafen und Kurbetrieb

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitarbeitsstelle (40h/Woche) mit Führungsverantwortung für die weiteren technischen Mitarbeiter des Eigenbetriebes. Der/Die Stelleninhaber/in hat den Ablauf und die Durchführung der technischen/baulichen Arbeiten

des Seebadbetriebes/Eigenbetriebes vorausschauend zu planen, zu koordinieren . . . →Weiterlesen

Bekanntmachung Silvesterfeuerwerk

Gemeinde Seebad Insel Hiddensee

- Der Bürgermeister -

Bekanntmachung

Entsprechend der Anordnung des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper der Klasse II gem. § 24 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Landrätin des Landkreises Rügen, ist in  den Ortsteilen Grieben, Kloster, Vitte und Neuendorf der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee am 31. Dezember 2011 und 01.Januar . . . →Weiterlesen